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Was können wie für Sie tun? Wir haben uns auf den Bereich der Qualitätssicherung in der Medizintechnik spezialisiert. Die Erfüllung gesetzlicher Auflagen unserer Kunden hinsichtlich den Betriebsbestimmungen ist unser Anliegen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung als technischer Leiter und technischer Sicherheitsbeauftragter von Krankenanstalten. Das breite Spektrum beginnt von der Gerätebeschaffung, über die Zulassung von Medizinprodukten bis zu wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen medizinisch technischer Geräte und elektrische Anlagen. Wir unterstützen Sie bei zu und Umbauten hinsichtlich Krankenanstaltengesetz (KAG) und Arbeitnehmerschutzbestimmungen als Sicherheitsfachkraft (SFK). Medizintechnikauswahl, Prüfung auf Errichtungsbestimmungen (CE). Verkauf von Röntgenfilmen und Zubehör.
Sicherheits- und Funktionsprüfung von Geräten und Anlagen. Geräte und elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen unterliegen einer wiederkehrenden Prüfpflicht. Qualitätsmanagement im Röntgenbereich, überprüfen der Filmkonstanz, Röntgenanlagen, Röntgenschaukästen. Mammographiezertifizierungen Evaluierung und sicherheitstechnische Betreuung als Sicherheitsfachkraft. Durchführung von Lärmmessungen.
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